Mindener Erklärung für mehr Bürgernähe und Effizienz

1. Abschaffung des § 8 KAG

Der Stadtverband Minden der FDP spricht sich für die Abschaffung des  §8 Kommunalabgabengesetz aus und fordert stattdessen, die Kommunen künftig möglichst mit einer zweckgebundenen Zuweisung des Landes zum Ausgleich nicht erhaltener Beiträge i.S. des §8 KAG zu entlasten. 

Bis zur rechtssicheren Klärung soll den Kommunen die Möglichkeit geboten werden, die Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen nach §8 KAG auszusetzen.

Die Kommunen ihrerseits erhalten mit Grund- und Gewerbesteuer bereits erhebliche Mittel zur Finanzierung von Verwaltung und Infrastruktur. Insofern stellen sich Bürger die berechtigte Frage, warum sie dann zusätzlich noch zu derartigen Beiträgen herangezogen werden, zumal die entsprechenden Maßnahmen nicht unbedingt eine wesentliche Verbesserung für die jeweils Betroffenen darstellen. Die fraglichen Straßen stehen i.d.R. eben nicht nur den Anliegern, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung und werden von dieser entsprechend genutzt. Der Erhalt der Infrastruktur ist jedoch wesentlicher Teil der notwendigen Daseinsvorsorge durch die Kommune, auf welche die Bürger einen berechtigten Anspruch haben.

Die bisherige Praxis der Erhebung solcher Beiträge ist ungerecht und konfrontiert die Bürger mit hohen Forderungen in nicht selten 5-stelliger Höhe. Diese Belastungen stellen oftmals eine existenzbedrohende Belastung dar. Gleichzeitig entsteht für die Ermittlung der Beiträge, wie auch Verfahrenskosten im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzung über die entsprechenden Bescheide ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der sich ggf. vermeiden lässt.

Mit der Abschaffung des §8 KAG würde NRW dem Beispiel anderer Bundesländer folgen.

2. Verzicht auf Einbau versenkbarer Poller zur Terrorabwehr

Die FDP Minden appelliert an den Bürgermeister der Stadt Minden, dem Rat der Stadt zu empfehlen, von dieser Maßnahme abzusehen und stattdessen zunächst kostengünstigere Alternativen zu prüfen.

In den städtischen Haushalt 2019 wurde ein Betrag von rd. 1 MIO€  für die Einrichtung versenkbarer Straßenpoller als zusätzlicher Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen mit Kraftfahrzeugen bei großen Menschenansammlungen eingestellt. Zur Begründung wird ein entsprechender Erlass des Innenministeriums angeführt.

Der Erlass des Innenministeriums vom 19.08.2017 enthält keine Konkretisierung entsprechender Maßnahmen, sondern weist die Kreispolizeibehörden des Landes an, sich unverzüglich mit Städten und Kommunen zur Erörterung möglicher Sicherungsmaßnahmen an ´hochfrequentierten Örtlichkeiten mit großen Menschenansammlungen im Alltagsgeschehen (z.B. Fußgängerzonen)´ abzustimmen. Ferner sollen die Veranstaltungslagen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zwecks Erörterung ergänzender Sicherungsmaßnahmen geprüft werden. Eine Nachfrage im Innenministerium ergab, dass auch dort keine Hinweise auf konkrete Maßnahmen vorliegen.

Der Einbau versenkbarer Poller führt neben dem Aufwand für die Ersteinrichtung zu nicht absehbaren Folgekosten, u.a. für die Wartung von Elektrik und Hydraulik. Geringe Beschädigungen oder Verschmutzung können bereits dazu führen, dass die Poller nicht mehr reibungslos ein- und ausgefahren werden können. Ferner wird eine  Vielzahl von Fernbedienungen benötigt, um unnötige Beeinträchtigungen im Alltagsgeschehen (Lieferdienste, Rettungseinsätze, etc.) zu vermeiden.

Auch gibt es keinen vollständigen Schutz vor solchen Anschlägen.
Bomben, Handfeuerwaffen, etc. können dennoch zum Einsatz gelangen. Die Poller beinhalten zudem ein erhebliches Verletzungsrisiko. Bei Aufprall eines Fahrzeugs kann es durch  Zertrümmerung zu erheblichen Verletzungsrisiken für Passanten kommen; Splitterwirkung.

Die FDP Minden empfiehlt deshalb, alternativ  die sog. Herner-Truck-Sperre zu prüfen. Hierbei handelt es sich um gitterartige Sperren, die aufgrund des modularen Aufbaus problemlos in jeweils notwendiger Länge durch 1 Person aufgebaut und im Bedarfsfall schnell geöffnet werden können; z.B. bei Rettungseinsätzen. Die Wirksamkeit der Sperren wurde durch den TÜV Süd erfolgreich getestet. Für die Stadt Minden könnte der Einsatz zu erheblichen Einsparungen bei größtmöglicher Flexibilität und ohne weitere Bauarbeiten führen.

3. Digitalisierung der Verwaltung 

Die FDP Minden fordert die Entwicklung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für die Stadt Minden.  

Ziel: Verwaltung Neu Denken

1. Optimierung der Verwaltungsprozesse der Stadt Minden

2. Effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen

3. Größtmögliche Bürgernähe  

Wenn die Bürger künftig ihre Behördenangelegenheiten weitgehend von zuhause aus erledigen können und nicht für jede Formalität das Rathaus aufsuchen müssen, dann spart das Zeit und entlastet gleichzeitig die Verwaltung. Dort entstehen Freiräume, um sich, wo immer notwendig auch persönlich, den Fragen und Problemen der Bürger widmen zu können und möglichst bürgernahe Lösungen zu erzielen.

Die Möglichkeit, einzelne Formulare herunterzuladen, diese auszufüllen und dann damit ins Rathaus zu gehen, hat so gut wie nichts mit Digitalisierung zu tun. Die Anmeldung eines KiTa-Platzes und Angaben zur diesbetr. Einkommensfeststellung sollte ebenso möglich sein, wie die Zustellung von Bescheiden. 

Auch muss die Bündelung wichtiger Dienstleistungen verschiedener Ämter (so auch zwischen Stadt und Kreis) ermöglicht werden. 

Also –analysieren – optimieren – digitalisieren. 

Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, Identifizierung und Zufriedenheit der Bürger mit ihrer Stadt und deren Verwaltung zu intensivieren und damit den Zusammenhalt in der Bürgerschaft zu fördern. 

FDP Stadtverband Minden

Hartmut Freise 

Vorsitzender 

Minden, den 02.03.2019